Allgemeine Geschäftsbedingungen – Pacurion GmbH

bestehend aus den Allgemeinen Nutzungsbedingungen und den Sonderbedingungen aus §§ 10 ff. („AGB“)

(Erstfassung 01.01.2020 – neue AGB Regelung ab 01.12.2020)

 

A. Allgemeine Nutzungsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Änderungen der AGB

(1) Die Pacurion GmbH (nachfolgend „Pacurion“) betreibt unter der Domain www.pacurion.com ein B2B-Ladehilfmittelportal (nachfolgend „B2B-Portal“), über welches Anbieter (Hersteller, Händler, etc.) von Ladehilfsmitteln (nachfolgend „Anbieter“) und Kaufinteressenten (nachfolgend „Käufer“) neue, gebrauchte und defekte Ladehilfsmittel (nachfolgend „LHM“) kaufen und verkaufen können. Sind sowohl Anbieter, als auch Käufer in diesen AGB gemeint, wird hinreichend von „Usern“ gesprochen.

Pacurion bietet den Usern weitere Leistungen an, wie eine Dokumenten- und Auftragsverwaltung, als auch eine detaillierte Verbrauchsübersicht. Wenn in diesen AGB Anbieter, Käufer oder User erwähnt werden, ist die Bezeichnung in allen Formen, weiblich, männlich als auch divers, zu verstehen.

Die AGB bestehen aus den Allgemeinen Nutzungsbedingungen, welche die Rahmenbedingungen für die Nutzung des B2B-Portals regeln, sowie aus den Sonderbedingungen, die ergänzend für bestimmte Verträge gelten, die der User über das B2B-Portal abschließen kann.

(2) Das B2B-Portal richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Privaten Endverbrauchern, gem. § 13 BGB, ist die Nutzung des B2B-Portals nicht gestattet.

(3) Es gelten ausschließlich die AGB von Pacurion. Allgemeine Geschäftsbedingungen / Nutzungsbedingungen / Sonderbedingungen des Users werden nicht zum Vertragsbestandteil. Auflagen und Bedingungen des Users sind auch dann unverbindlich, wenn Pacurion ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Änderungen der AGB werden dem User spätestens 1 Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Users gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird Pacurion den Usern in ihrem Angebot besonders hinweisen. Widerspricht der User der Änderung der AGB, ist Pacurion berechtigt, dem User mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

§ 2 Funktionen des B2B-Portals

(1) Das B2B-Portal stellt eine Handelsplattform dar, auf der in erster Linie Angebot und Nachfrage von LHM zusammengetragen und verhandelt werden. Zu diesem Zweck können User, die über das Portal LHM verkaufen wollen, („Anbieter“) Angebote einstellen oder auf dem B2B-Portal nach passenden Nachfragen suchen. User, die über das B2B-Portal LHM erwerben wollen („Käufer“), können Nachfragen als auch langfristige Ausschreibungen erstellen oder auf dem B2B-Portal nach passenden Angeboten suchen. Der User kann mit Anbietern oder Abnehmern derart in Kontakt treten, um die Konditionen für einen Kauf oder Erwerb von LHM abzustimmen. Die Kontaktaufnahme zwischen Anbietern und Käufern erfolgt anonymisiert. Die User können nach dem erfolgreichen Vertragsabschluss über das Portal ebenfalls Bestellungen abschließen und laufende Verbrauchsübersichten einsehen.

(2) Bei allen Transaktionen, welche über das B2B-Portal ablaufen, ist Pacurion der zentrale Vertragspartner aller User. Das heißt, dass Pacurion zunächst mit dem Anbieter der LHM einen Kaufvertrag abschließt („Eindeckungsgeschäft“) als auch im weiteren Schritt mit dem Abnehmer bzw. Käufer einen Kaufvertrag abschließt („Veräußerungsgeschäft“). So sieht sich der User stets nur Pacurion als einzigen Vertragspartner gegenüber. Die Abrechnung des Veräußerungsgeschäfts erfolgt allein durch Pacurion.

(3) Pacurion kann den Usern über das B2B-Portal Benachrichtigungen zu Angeboten, erhaltenen Mitteilungen oder Transaktionen übermitteln. Zudem ist eine Benachrichtigung unter der registrierten E-Mail-Adresse zulässig.

§ 3 Maßgebliche Vertragsverhältnisse

(1) Für die Nutzung des B2B-Portals gelten die in diesen AGB geregelten allgemeinen Nutzungsbedingungen, die zwischen dem User und Pacurion im Rahmen der Registrierung vereinbart werden („Nutzungsvertrag“). Darüber hinaus schließt der User im Rahmen einer Transaktion weitere Verträge mit Pacurion nach Maßgabe der Sonderbedingungen (Abschnitt B) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

(2) Wollen User eine Transaktion über Pacurion abwickeln, willigen Sie ein, dass Pacurion insbesondere die User vorab einer Überprüfung unterzieht. Dieser Prozess dient der geregelten Durchführung der Transaktion.

(3) Am Ende der Transaktion steht der Abschluss des Eindeckungsgeschäfts zwischen dem Anbieter und Pacurion sowie das Veräußerungsgeschäft zwischen Pacurion und dem Käufer („Kaufverträge“). Die Kaufverträge werden durch Bestätigung der jeweiligen Transaktion gegenüber Pacurion geschlossen.

§ 4 B2B-Portalnutzung

(1) Pacurion stellt unter der Domain www.pacurion.com ein B2B-Portal bereit, über das der User LHM nachfragen oder anbieten kann. Zudem kann der User weitere Leistungen in Anspruch nehmen. Die Nutzung des Portals setzt die erfolgreiche Registrierung als User voraus.

(2) Pacurion übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit und Erreichbarkeit der Pacurion -Dienste. Pacurion ist berechtigt, den Funktionsumfang des B2B-Portals einschließlich der bereitgestellten Applikationen für mobile Endgeräte jederzeit ohne vorherige Mitteilung zu erweitern, technisch anzupassen, Menüführungen oder Layouts zu verändern, oder in angemessener Weise einzuschränken.

(3) Der User kann in das B2B-Portal Angebote und Nachfragen einstellen. Der User hat sicherzustellen, dass durch die eingestellten Inhalte keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte, verletzt werden. Pacurion übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit der von Usern in das Portal eingestellten Inhalte. Dies gilt insbesondere für die in das B2B-Portal eingestellten Angebote und Nachfragen.

(4) Käufer können Anbieter nach Durchführung einer Transaktion nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen bewerten:

(a) In das B2B-Portal eingestellte Bewertungen sind für alle User zugänglich. Der User räumt Pacurion das nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, eingestellte Bewertungen für die User im B2B-Portal öffentlich zugänglich zu machen. Ein Rechtsanspruch des Users auf Einstellung der abgegebenen Bewertung in das B2B-Portal besteht nicht.

(b) Der User ist verpflichtet, in den abgegebenen Bewertungen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen, etwaige Kritik sachlich zu formulieren und keine rechtswidrigen oder unangemessenen Inhalte einzustellen. Der User hat die geltenden Gesetze sowie Rechte Dritter, insbesondere auch Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte, zu beachten. Pacurion übernimmt keine Verantwortung für die Bewertungen.

(c) Pacurion behält sich vor, Bewertungen zu entfernen, wenn diese unwahr, unsachlich, beleidigend oder aus einem anderen Grund rechtswidrig oder unangemessen sind.

(5) Durch Abschluss des Nutzungsvertrags wird kein Anspruch gegenüber Pacurion auf Abschluss eines Kaufvertrags über den Verkauf oder Bezug von LHM begründet.

(6) Die B2B-Portalnutzung für folgende Zwecke oder Inhalte ist unzulässig

(a) Unerwünschte Nachrichten, wie z.B. Spam, Massen-Anfragen, allgemeine Werbung oder Hinweise auf Umgehung des B2B-Portals mittels Senden von Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Ähnlichem

(b) Illegale Zwecke, falsche Angaben, Täuschungen oder Irreführungen

(c) Verletzung von Rechten, wie z.B. Persönlichkeitsrechten, geistigem Eigentum oder der Privatsphäre Dritter

(d) Eingabe von Programmcodes, die die Funktionalität eines Endgeräts oder dieser Software beeinflussen

(e) Inhalte, die Pacurion oder Dritte, wie z.B. andere User, behindern, belästigen oder diesen schaden, etwa durch Boykottaufrufe, Kettenbriefe, Stalking, Drohung, Beleidigung, Verleumdung, Diskriminierung, Hassbekundungen, Geschäftsschädigung, Äußerungen sexueller Natur, Darstellungen von Brutalität oder Gewalt

(f) Inhalte, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen oder zu deren Übermittlung der Nutzer nicht berechtigt ist

(7) Pacurion behält es sich vor, Wettbewerber von der Portalnutzung auszuschließen. Ein möglicher Ausschluss erfolgt gemäß einer intensiven Prüfung. Wettbewerber können beispielsweise Unternehmen sein, welche ein ähnliches Plattformkonzept verfolgen oder in Zukunft verfolgen möchten.

§ 5 Zugangsdaten

(1) Der User gibt sich im Rahmen der Registrierung zum Zwecke der Nutzung des B2B-Portals Zugangsdaten, die aus seiner E-Mail-Adresse und einem Passwort bestehen. Der User ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten und Pacurion über den Verlust oder die unbefugte Nutzung des Passworts durch Dritte unverzüglich zu unterrichten.

(2) Dem User ist es nicht gestattet, Zugangsdaten Dritten zur Verfügung zu stellen oder eigene Zugangsdaten zu nutzen, um Informationen über Angebote, Anbieter, Kontaktadressen, Bezugsquellen o.ä. über das B2B-Portal für Dritte zu beschaffen. Pacurion ist berechtigt, Zugangsdaten zu sperren, falls ein Verdacht einer unbefugten Nutzung oder eines solchen Missbrauchs der Daten vorliegt. Ebenfalls ist Pacurion berechtigt, User von der Nutzung des B2B-Portals auszuschließen, falls falsche Angaben hinsichtlich Lizenzierungen oder steuerrechtlichen Aspekten gemacht worden sind.

§ 6 Entgelte, Rechnungsstellung

(1) Die generelle Nutzung des B2B-Portals ist kostenlos.

(2) Pacurion schlägt auf Angebote der User eine Marge auf.

(3) Alle Preise / Entgelte die im Rahmen der Nutzung des B2B-Portals genannt werden, sind Nettopreise (exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer).

(4) Pacurion stellt die Rechnungen den Käufern unmittelbar nach erfolgter Lieferung aus. Die Rechnungsstellung erfolgt in Euro. Der Versand der Rechnungen erfolgt auf elektronischem oder postalischem Wege, je nachdem für welche Option sich der Käufer entscheidet.

(5) Pacurion bezahlt die Anbieter im Rahmen des Eindeckungsgeschäfts nachdem der Geldbetrag der Käufer auf das Pacurion -Bankkonto eingegangen ist. Dies kann zu einer Abweichung / Verzögerung von 2-3 Bankarbeitstagen vom verhandelten Zahlungsziel führen. Die zu Grunde gelegten Zahlungsmodalitäten, insbesondere die Zahlungsziele, verhandeln Anbieter und Käufer gegenseitig.  

§ 7 Sonstige Pflichten des Users

(1) Der User ist verpflichtet, im Rahmen der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu seiner Person und dem Unternehmen zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten. Insbesondere alle zivil- und steuerrechtlichen Daten müssen stets auf dem aktuellsten Stand gehalten werden.

(2) Der User ist verpflichtet, im Rahmen der Nutzung des B2B-Portals wahrheitsgemäße und vollständige Angaben im Zusammenhang mit einer Transaktion zu machen. Dies betrifft insbesondere Angaben im Rahmen von eingestellten Angeboten und Nachfragen (z.B. Preisgültigkeit, Liefertreue, etc.).

(3) Der User erhält einen Teil der Korrespondenz auf elektronischem Wege per E-Mail. Der User ist verpflichtet, unter der registrierten Mailadresse seine Nachrichten regelmäßig und zeitnah abzurufen und auf ihre Richtigkeit hin unverzüglich zu überprüfen sowie Einwendungen unverzüglich zu erheben.

(4) Inhalt und Darstellung des B2B-Portals ist geistiges Eigentum von Pacurion und werden nur zum Zwecke der Nutzung des Portals bereitgestellt. Das automatisierte Auslesen des B2B-Portals und der Datenbank (durch z. B. Screen bzw. Web-Scraping) sowie das Einbinden von Inhalten in das B2B-Portal sind nicht gestattet.

§ 8 Sanktionen, Freistellung

(1) Kommt der User seinen Pflichten nach diesen AGB nicht nach, ist Pacurion berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen, um diese Verstöße zu unterbinden. Zu diesem Zweck ist Pacurion berechtigt, die Nutzung des B2B-Portals für den User vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die Möglichkeit zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

(2) Bei Inaktivität von mehr als 6 Monaten (z.B. keine Angebotserstellung, keine Anfrageerstellung) ist Pacurion berechtigt, den User von der Plattform dauerhaft zu sperren bzw. freizustellen.

(3) Der User stellt Pacurion von allen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der User schuldhaft Pflichten aus diesen AGB verletzt hat. Die Freistellungspflicht umfasst auch die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung.

(4) Der User stellt Pacurion insbesondere von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf schuldhaften Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit vom User in das B2B-Portal eingestellten Inhalten beruhen. Die Freistellungspflicht umfasst auch die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung.

§ 9 Haftung

(1) Auf Schadensersatz haftet Pacurion – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in vollem Umfang.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Pacurion nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der User regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von Pacurion jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Garantien oder im Geltungsbereich des Produkthaftungsgesetzes.

(4) Pacurion haftet nicht für Schäden, die sich verschiedene User untereinander zufügen, sei es durch Verlust oder Übertragungsfehler von Daten oder in sonstiger Weise. Pacurion haftet nicht für schädliche Software oder Programmcodes (Viren, Trojaner, Würmer etc.), die durch User auf das B2B-Portal überspielt werden oder in deren Angebotsanhängen oder – beschreibungen übertragen werden und sich von dort verbreiten. Der User haftet dafür unmittelbar, dass er keine solche schädliche Software überträgt.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

(1) Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem User und Pacurion gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Essen.

(3) Falls Pacurion Übersetzungen dieser AGB und Sonderbedingungen an den User liefert, bleibt jeweils die Deutsche Sprachfassung maßgeblich und rechtlich verbindlich, sofern in der jeweiligen Übersetzung Widersprüche zur oder Abweichungen von der Deutschen Sprachfassung vorliegen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

B. Sonderbedingungen

Bestehend aus den Sonderbedingungen für Anbieter und den Sonderbedingungen für Käufer.

 

I. Sonderbedingungen für Anbieter

§ 1 Definition Anbieter

(1) Anbieter ist ein User, welcher LHM auf dem B2B-Portal zum Kauf anbietet. Gem. § 1 Absatz 2 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen richtet sich das Angebot ausschließlich an Unternehmen gem. § 14 BGB.

(2) Der Anbieter sichert zu, dass er entweder Eigentümer der angebotenen LHM ist oder ihm ein Anspruch auf die angebotenen LHM zusteht.

(3) Ein Anspruch des Anbieters gegen Pacurion auf Abschluss eines Kaufvertrages über die LHM wird durch die alleinige Einstellung eines Angebots nicht begründet.

§ 2Stornierbarkeit, Rücktrittsrecht

Hat ein Anbieter ein Angebot in das B2B-Portal eingestellt, ist er berechtigt, das Angebot solange zu stornieren, bis ein Käufer das Angebot annimmt oder es zu ersten konkreten Preisverhandlungen kommt.

§ 3 Pflichten des Anbieters

(1) Der Anbieter ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben hinsichtlich Art, Anzahl oder Beschaffenheit der LHM gegenüber dem Käufer bei Angebotserstellung zu machen. Zudem ist der Anbieter verpflichtet, wahrheitsgemäße Dokumente in das B2B-Portal hochzuladen. Auf Nachfrage von Pacurion muss der Anbieter schnellstmöglich die erforderlichen Dokumente (z.B. Bescheinigungen, Zertifikate, etc.) in den Stammdatenbereich des B2B-Portals hochladen. Geschieht dies nicht, behält sich Pacurion das Recht vor, den Anbieter bis zum Erfüllen seiner Pflichten von der Nutzung des B2B-Portals auszuschließen. 

(2) Sollte dem Anbieter ein Fehler beim Unterbreiten des Angebots unterlaufen sein (z.B. Preisfehler, falsche Anlieferwoche, etc.), ist er verpflichtet, Pacurion unverzüglich auf diesen Fehler hinzuweisen. Kommt er seiner Pflicht nicht nach und es entsteht ein wirksamer Kaufvertrag, gilt der Preis, welchen der Anbieter bei Angebotsabgabe getätigt hat, obgleich dieser einen Fehler beinhaltete.

(3) Wenn nichts anderes zwischen den Usern vereinbart worden ist, ist der Anbieter für den Transport der LHM zuständig.

(4) Der Anbieter ist verpflichtet, die LHM vor Verladung zu untersuchen. Wenn sich im Rahmen der Untersuchung ein Mangel (insb. in Bezug auf Art, Anzahl, Verladung oder Beschaffenheit der LHM) zeigt, ist Pacurion unverzüglich Anzeige zum Zwecke der Konditionenanpassung oder Ablehnung zu machen. Pacurion wird sich nach Anzeige des Mangels mit dem Käufer der LHM in Verbindung setzen.

(5) Der Anbieter verpflichtet sich, nach Beladung des Transportfahrzeuges, die geladene Stückzahl in das B2B-Portal einzutragen. Die geladene Stückzahl ist, neben dem unterschriebenen Lieferschein des Kunden, Abrechnungsgrundlage zwischen dem Anbieter und Pacurion.

(6) Stellt der Anbieter der LHM Pacurion eine Rechnung für das Eindeckungsgeschäft aus, so hat der Anbieter Sorge zu tragen, dass das Zahlungsziel identisch mit dem ausgehandelten Zahlungsziel gegenüber dem Käufer ist.

§ 4 Kaufpreis                                                                                                                                                                                                                

(1) Gem. § 3 Absatz 2 ist die geladene Stückzahl bzw. der vom Kunden unterschriebene Lieferschein Abrechnungsgrundlage zwischen dem Anbieter und Pacurion.

(2) Der Kaufpreis bezieht sich auf den endgültig verhandelten Preis zwischen Anbieter und Käufer, exklusive dem Margenanteil von Pacurion. Die möglicherweise entstandene Einfuhrumsatzsteuer wird, wenn nichts Anderweitiges vereinbart, von Pacurion übernommen bzw. bezahlt.

(3) Pacurion bezahlt die Anbieter im Rahmen des Eindeckungsgeschäfts nachdem der Geldbetrag der Käufer auf das Pacurion -Bankkonto eingegangen ist. Dies kann zu einer Abweichung / Verzögerung von 2-3 Bankarbeitstagen vom verhandelten Zahlungsziel führen. Die zu Grunde gelegten Zahlungsmodalitäten, insbesondere die Zahlungsziele, verhandeln Anbieter und Käufer gegenseitig. 

(4) Pacurion bezahlt an die Anbieter den in der Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis mittels Überweisung auf das von dem Anbieter angegebene Bankkonto. Die Grundlage über Stückzahl bildet hierbei der unterschriebene Lieferschein des Käufers. Der Preis ergibt sich aus der Preisverhandlung zwischen Anbieter und Käufer.

§ 5 Sonstiges

(1) Pacurion ist berechtigt, darüber hinaus mit den Anbietern individuelle Verträge abschließen zu können.

(2) Wir behalten uns vor, Anbieter, die ein ähnliches Geschäftsfeld bearbeiten oder bei denen Überschneidungen von Branche, Tätigkeitsfeld oder Geschäftspartnern möglich sind, von der Nutzung der Plattform auszuschließen.

 

II. Sonderbedingungen für Käufer

§ 1 Definition Käufer

(1) Käufer ist ein User, welcher LHM auf dem B2B-Portal bezieht. Gem. § 1 Absatz 2 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen richtet sich das Angebot ausschließlich an Unternehmen gem. § 14 BGB.

(2) Ein Anspruch des Käufers gegenüber Pacurion auf Abschluss eines Kaufvertrages über die LHM wird durch die alleinige Einstellung einer LHM-Anfrage nicht begründet.

§ 2Stornierbarkeit, Rücktrittsrecht

Hat ein Käufer eine Anfrage in das B2B-Portal eingestellt, ist er berechtigt, die Anfrage solange zu stornieren, bis es zu einem finalen Verhandlungsergebnis mit einem Anbieter kommt.

§ 3 Pflichten des Käufers

(1) Der Käufer verpflichtet sich, ausschließlich wahre und ernsthafte Angaben hinsichtlich seiner Anfrage zu machen.

(2) Der Käufer verpflichtet sich, die Auftragsbestätigung von Pacurion unverzüglich auf Fehler hin zu überprüfen, insbesondere hinsichtlich Art und Anzahl der angegebenen LHM. Widerspricht der Käufer der Auftragsbestätigung von Pacurion nicht, so kann sich der Käufer nach erfolgter Lieferung der LHM nicht auf falsch gelieferte Produkte berufen, sofern diese der Auftragsbestätigung entsprechen.

(3)  Der Käufer verpflichtet sich, ausschließlich gemäß den Bedingungen in § 4 Absatz 4 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen Anbieter zu bewerten.

(4) Der Käufer verpflichtet sich, die LHM nach Anlieferung unverzüglich auf etwaige Schäden hin zu überprüfen. Wenn sich im Rahmen der Untersuchung ein Mangel (insb. in Bezug auf Art, Anzahl, Verladung oder Beschaffenheit der LHM) zeigt, ist Pacurion unverzüglich Anzeige zum Zwecke der Konditionenanpassung oder Ablehnung zu machen. Pacurion wird sich nach Anzeige des Mangels mit dem Anbieter der LHM in Verbindung setzen. Ein zu reklamierender Mangel tritt nicht auf, wenn die Stückzahl geringfügig entgegen der Auftragsbestätigung variiert. Eine abweichende Stückzahl, Minder- als auch Mehrmenge, ist bei LHM-Geschäften handelsüblich.

(5) Der Käufer verpflichtet sich, den in der Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis an Pacurion, entsprechend der verhandelten Zahlungsziele, zu bezahlen. Die Ware wird bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unter Eigentumsvorbehalt verkauft.

§ 4 Kaufpreis

(1) Der Käufer bezahlt an Pacurion den in der Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis.

(2) Der Kaufpreis ergibt sich aus dem verhandelten Preis, welcher der Käufer mit dem Anbieter im B2B-Portal ausgehandelt hat.

(3) Die Fälligkeit des Kaufpreises richtet sich nach den verhandelten Konditionen, welche der Käufer mit dem Anbieter untereinander vereinbart haben. Der Kaufpreis ist auf das Pacurion -Bankkonto zu entrichten. Die Ware wird bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unter Eigentumsvorbehalt verkauft.

§ 5 Gewährleistungsausschluss für gebrauchte LHM

(1) Sind gebrauchte LHM Gegenstand des Kaufvertrags, sind die Gewährleistungsrechte mit Ausnahme von Schadenersatzansprüchen aus Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Der Gewährleistungsausschluss gilt nicht, wenn Pacurion einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben hat.

(2) In Bezug auf etwaige Schadenersatzansprüche aus Sachmängelhaftung gilt die Haftungsbeschränkung aus § 9 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

§ 6 Sonstiges

(1) Pacurion ist berechtigt, darüber hinaus mit den Käufern individuelle Verträge abschließen zu können

(2) Wir behalten uns vor, Käufer, die ein ähnliches Geschäftsfeld bearbeiten oder bei denen Überschneidungen von Branche, Tätigkeitsfeld oder Geschäftspartnern möglich sind, von der Nutzung der Plattform auszuschließen.